Schadengutachten aller Art.

Ob Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Wetter- oder Wildschaden – die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt und alle Umgebungskosten beziffert werden. Ihren Gesamtanspruch gegenüber der Kfz-Versicherung listet Ihnen der/die GTÜ-Sachverständige objektiv und transparent auf.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie alle Umgebungskosten beziffert werden. GTÜ-Sachverständige listen Ihren Gesamtanspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der/die Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines/ihres Fahrzeugschadens geltend machen kann. Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Ihre Ansprüche im Falle eines Schadens.

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Als Geschädigte/-r in einem Unfall haben Sie

  • die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters/einer unabhängigen Gutachterin für ein Kfz-Gutachten, z. B. von der GTÜ;
  • das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin/eines Anwalts im Fachbereich Verkehr, die/der Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt;
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt;
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben).

Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin eine Selbstbeteiligung zu tragen, da nur selten Ausfallkosten des eigenen Fahrzeugs versichert sind.

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden: die Teilkasko-Versicherung. Auch hier wird nach Versicherungsvereinbarung reguliert.